Häufig gestellte Fragen

Wie läuft die Therapie ab?

Die Therapie beginnt mit einem Erstgespräch, in dem wir Ihr Anliegen, Ihre persönliche Situation und Ihre Ziele besprechen. Am Ende des Erstgesprächs entscheiden wir gemeinsam, ob und wie wir zusammenarbeiten möchten.

Zu Beginn sind meist wöchentliche oder 14-tägige Termine sinnvoll. Mit fortschreitendem Therapieprozess kann die Frequenz auf Abstände von drei bis vier Wochen angepasst werden – je nach Ihren Bedürfnissen und der aktuellen Situation.

Jede Therapie ist so individuell wie der Mensch, der sie in Anspruch nimmt. Die Dauer des gesamten Prozesses hängt von Ihrem Anliegen und Ihren Zielen ab. Wir reflektierenregelmäßig die bisherigen Fortschritte und passen die Vorgehensweise an.

Sie können die Therapie jederzeit unterbrechen oder beenden oder unterbrechen. Ein Abschlussgespräch ist sinnvoll, um das Erarbeitete zu festigen. Die Tür zu meiner Praxis bleibt auch nach Abschluss der Therapie für Sie offen.

  • Einzeltherapie: 50 Minuten à € 100,- / Sozialtarif nach Absprache ab € 50,-
  • Paar- und Familientherapie: 90 Minuten à € 160,- /  Sozialtarif nach Absprache ab € 100,-
  • Coaching: Nach Vereinbarung

Die Anzahl der Sitzungen hängt von Ihrem Anliegen ab. Manche Themen lassen sich in wenigen Sitzungen bearbeiten, andere erfordern eine längere Begleitung.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich um möglichst frühzeitige Absage per E-Mail oder SMS. Bei einer Absage bis zu 48 Stunden vor dem Termin verrechne ich kein Honorar.

Als Psychotherapeut in Ausbildung habe ich eine fundierte Ausbildung absolviert. Um eine hohe Qualität der therapeutischen Arbeit und eine kontinuierliche Weiterentwicklung sicherzustellen, bespreche ich meine therapeutische Arbeit regelmäßig mit einer erfahrenen Supervisorin. Dabei werden die Therapieprozesse reflektiert – selbstverständlich unter Wahrung der Anonymität meiner Klientinnen und Klienten.

Ja. Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht nach dem Psychotherapiegesetz. Alle Informationen, die mir Klientinnen und Klienten anvertrauen, behandle ich streng vertraulich – auch gegenüber Angehörigen oder Behörden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es unbedingt notwendig ist, eine akute Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit einer bestimmten Person abzuwenden.